Hinweisgeberschutzgesetz Schulung

Fachkundenachweis gem. § 15 Abs. 2 HinSchG

Beschreibung

Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen verpflichtet, sichere Kanäle für Meldungen von Missständen bereitzustellen. § 15 Abs. 2 HinSchG verlangt zudem, dass die meldestellenbeauftragte Person über Fachwissen verfügt. 
Diese Schulung vermittelt Ihnen kompakt und fundiert wie Sie die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher integrieren. Wir thematisieren die Rollen von Hinweisgebern und Unternehmen sowie die notwendigen Schritte zur Bearbeitung von Meldungen. 

Sie erfahren praxisnah:

  • Welche Verstöße unter den Anwendungsbereich des HinSchG fallen
  • Wie die internen und externen Meldewege rechtssicher genutzt werden
  • Welche strengen Vertraulichkeitsregeln bei der Identitätswahrung gelten
  • Wie das Verbot von Repressalien Hinweisgeber vor Benachteiligung schützt

Zielgruppe

Dieses E-Learning richtet sich an alle Mitarbeitenden sowie Führungskräfte, die ein grundlegendes Verständnis für die gesetzlichen Rahmenbedingungen des HinSchG benötigen. Besonders relevant ist es zudem für Compliance-Verantwortliche und Personalabteilungen, die den Prozess im Unternehmen begleiten. 

Lernziele

Nach Abschluss des Kurses sind die Teilnehmenden in der Lage:

  • Die wesentlichen Pflichten und Rechte aus dem HinSchG einzuordnen
  • Den Ablauf einer Meldung von der Abgabe bis zum Abschluss zu verstehen
  • Sicher mit dem Thema Datenschutz und Vertraulichkeit im Sinne des HinSchG umzugehen
  • Die nach § 15 Abs. 2 HinSchG geforderte Fachkunde nachzuweisen

Hinweis: Dieser Kurs ist ideal als Pflichtschulung im Unternehmen einsetzbar – digital, verständlich und sofort einsetzbar

Datenschutz-Grundschulung

E-Learning

Dauer:
ca. 45 Minuten

Format:

Selbstlernmodul (Click-through, interaktiv, ohne Referent)

Zugang:

Online für 3 Wochen, jederzeit verfügbar ab gebuchtem Startdatum

Preis 10,- bis 80,- EUR
zzgl. 19 % MwSt.