NIS-2 Schulung

nach § 38 Abs. 3 BSIG

Beschreibung

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (BSIG) weist der Geschäftsführung nach § 38 eine besondere Verantwortung zu: Sie haben Maßnahmen zur Cybersicherheit nicht nur anzuordnen, sondern persönlich zu billigen, deren Umsetzung zu überwachen und dafür einzustehen. Diese Schulung vermittelt Ihnen kompakt und zielgruppengerecht, welche konkreten Pflichten § 38 BSIG an die Leitungsebene stellt und wie Sie diesen im Unternehmensalltag rechtssicher nachkommen. Wir zeigen Ihnen, welche Governance-Strukturen erforderlich sind und welche persönlichen Haftungsfolgen bei Pflichtverletzungen drohen.

Sie erfahren praxisnah:

  • Warum NIS-2 des Schutzstandard für alle massiv erhöht hat
  • Wie Sie Anzeichen für Cyberangriffe im Arbeitsalltag sicher identifizieren
  • Welche Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG Sie als Leitungsorgan billigen und kontrollieren müssen
  • Warum § 38 BSIG die Geschäftsführung persönlich in die Pflicht nimmt und was das für Ihre Organstellung bedeutet

Zielgruppe

Dieses E-Learning richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstands sowie an leitende Personen mit Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit, die ihre persönlichen Pflichten nach § 38 BSIG kennen und erfüllen müssen.

Lernziele

Nach Abschluss des Kurses sind die Teilnehmenden in der Lage:

  • Die gesetzlichen Anforderungen und die Struktur des BSIG insbesondere nach §§ 30, 38 einzuordnen
  • Sicherheitsrisiken im Alltag zu identifizieren und vorschriftsmäßig zu melden
  • Die Abläufe bei einer Cyberbedrohung zu verstehen

Hinweis: Dieser Kurs ist ideal als Pflichtschulung im Unternehmen einsetzbar – digital, verständlich und sofort einsetzbar

Datenschutz-Grundschulung

E-Learning

Dauer:
ca. 45 Minuten

Format:

Selbstlernmodul (Click-through, interaktiv, ohne Referent)

Zugang:

Online für 3 Wochen, jederzeit verfügbar ab gebuchtem Startdatum

Preis 10,- bis 80,- EUR
zzgl. 19 % MwSt.