NIS-2 Schulung
nach § 38 Abs. 3 BSIG
Beschreibung
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (BSIG) weist der Geschäftsführung nach § 38 eine besondere Verantwortung zu: Sie haben Maßnahmen zur Cybersicherheit nicht nur anzuordnen, sondern persönlich zu billigen, deren Umsetzung zu überwachen und dafür einzustehen. Diese Schulung vermittelt Ihnen kompakt und zielgruppengerecht, welche konkreten Pflichten § 38 BSIG an die Leitungsebene stellt und wie Sie diesen im Unternehmensalltag rechtssicher nachkommen. Wir zeigen Ihnen, welche Governance-Strukturen erforderlich sind und welche persönlichen Haftungsfolgen bei Pflichtverletzungen drohen.
Sie erfahren praxisnah:
- Warum NIS-2 des Schutzstandard für alle massiv erhöht hat
- Wie Sie Anzeichen für Cyberangriffe im Arbeitsalltag sicher identifizieren
- Welche Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG Sie als Leitungsorgan billigen und kontrollieren müssen
- Warum § 38 BSIG die Geschäftsführung persönlich in die Pflicht nimmt und was das für Ihre Organstellung bedeutet
Zielgruppe
Dieses E-Learning richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstands sowie an leitende Personen mit Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit, die ihre persönlichen Pflichten nach § 38 BSIG kennen und erfüllen müssen.
Lernziele
Nach Abschluss des Kurses sind die Teilnehmenden in der Lage:
- Die gesetzlichen Anforderungen und die Struktur des BSIG insbesondere nach §§ 30, 38 einzuordnen
- Sicherheitsrisiken im Alltag zu identifizieren und vorschriftsmäßig zu melden
- Die Abläufe bei einer Cyberbedrohung zu verstehen
Hinweis: Dieser Kurs ist ideal als Pflichtschulung im Unternehmen einsetzbar – digital, verständlich und sofort einsetzbar

E-Learning
Dauer:
ca. 45 Minuten
Format:
Selbstlernmodul (Click-through, interaktiv, ohne Referent)
Zugang:
Online für 3 Wochen, jederzeit verfügbar ab gebuchtem Startdatum
Preis 10,- bis 80,- EUR
zzgl. 19 % MwSt.